Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stockelsdorf - Fachbereich Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Ahrensböker Straße 7

    23617 Stockelsdorf

    Parkplätze

    • Parkplatz: Fahrradstellplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Besucherparkplätze
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Marienburgstraße, Stockelsdorf
      Linien:
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 9
    • Haltestelle: Rathausmarkt, Stockelsdorf
      Linien:
      • Bus: Linie 7650
      • Bus: Linie 9
      • Bus: Linie 17
      • Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Zugang zum Rathaus ist barrierefrei erreichbar.

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00-12:00 und 13:30-16:30 Uhr Dienstag 08:00-12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00-12:00 und 13:30-18:00 Uhr Freitag 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0451 4901-210

    E-Mail: ordnungsamt@stockelsdorf.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de