Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Ansprechpartner

    Einwohnermeldeamt Grömitz

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchenstraße 11

    23743 Grömitz

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2010 (von: Kai Gnepper)

    Technisch geändert am 17.12.2024 (von: Gnepper, Kai)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einwohnermeldeamt Außenstelle Grube

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 16

    23749 Grube

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Di.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr geschlossen Do.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr Fr.: 08.00 Uhr - 12.30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04364 4928-51

    Telefon Festnetz: 04364 4928-52

    Fax: 04364 4928-28

    Version

    Technisch erstellt am 24.06.2010 (von: Kai Gnepper)

    Technisch geändert am 09.01.2024 (von: Gnepper, Kai)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)