Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Hinweise für Südtondern: Reisepass: Verlustanzeige
Ansprechpartner
Bürgerbüro Süderlügum
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Leck
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Risum-Lindholm
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 - 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag
14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Kontakt
Bürgerbüro Niebüll - Zentrale
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Die Zuständigkeit der Bürgerbüros erstreckt sich jeweils auf alle amtsangehörigen Gemeinden.
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein