Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Sachgebiet 3.20 - Einwohnermeldewesen und Wahlen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Stadtverwaltung: Mo, Di, Mi, Fr. 8.30 - 12.00 Uhr Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr Bürgerservicebüro zusätzlich Donnerstags 8.30 - 12.00 Uhr   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bankverbindung
Stadt Mölln
Empfänger: Stadt Mölln
IBAN: DE77 2305 2750 0005 0045 00
BIC: NOLADE21RZB
Bankinstitut: Kreissparkasse Khzgt. Lbg.
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein