Reisepass Ersatz wegen Verlust

    Reisepass: Verlustanzeige

    Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.

    Beschreibung

    Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.

    Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

    Hinweise für Burg-St. Michaelisdonn: Allzuständigkeit 01000363

    Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Burg-St. Michaelisdonn - Der Amtsvorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 7

    25712 Burg (Dithmarschen)

    Kontakt

    Fax: 04825 9305-40

    Telefon Festnetz: 04825 9305-0

    E-Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 8

    25693 Sankt Michaelisdonn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen

    • ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
    • ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)

    ausgestellt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de