Reisepass: Verlustanzeige
Ist der Reisepass unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, muss der Verlust unverzüglich bei der Passbehörde angezeigt werden.
Beschreibung
Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Ansprechpartner
Stadt Flensburg - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
24931 Flensburg
Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag: 7:30-17:00 Uhr Dienstag: geschlossen  Mittwoch: 7:30-12:00 Uhr Donnerstag: 7:30-17:30 Uhr Freitag: 7:30-12:30 Uhr
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Leider werden die Öffnungszeiten im Bürgerbüro nicht gleichmäßig genutzt, sodass sich vermeidbare Wartezeiten ergeben. Informieren Sie sich für Ihren Besuch im Bürgerbüro über günstige Wartezeiten einfach auf unserer Homepage "www.flensburg.de" unter der Rubrik "Bürgerbüro" und weiter unter "Hinweise zu Öffnungs- und Wartezeiten".
erforderliche Unterlagen
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
- ein Expresspass (Bearbeitungsdauer maximal 72 Stunden) oder
- ein vorläufiger Reisepass (Gültigkeit maximal 1 Jahr)
ausgestellt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein