Express-Reisepass beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Sofern Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie den Reisepass in einem Expressverfahren beantragen.
Beschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Verfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Dann ist Ihr neuer Reisepass schneller fertig. Dafür müssen Sie mehr bezahlen.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Verfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Expressverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Antragstellungen bei jedem anderen Bürgeramt sind möglich, wenn ein wichtiger Grund dargelegt wird; es fällt ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Hinweise für Ellerau: Reisepass - Express Ellerau
Zwischen der Gemeinde Ellerau und der Stadt Quickborn besteht eine Verwaltungsgemeinschaft. Sie können diese Dienstleistung daher auch für Ellerau bei der Stadt Quickborn erhalten. Eine Abholung der Ausweise für Ellerau ist allerdings aus verwaltungstechnischen Gründen nur in Ellerau möglich.
Für diese Leistung ist ein persönlicher Besuch mit Termin erforderlich.
Ansprechpartner
Gemeinde Ellerau - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Erlenhof
Anzahl: 40 Gebühren: k.A. - Parkplatz: direkt vor dem Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: k.A.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Fax: 04106 768676
E-Mail: ServiceBueroEllerau@quickborn.de
Bankverbindung
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE55 2305 1030 0008 3555 54
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Gemeinde Ellerau
Empfänger: Gemeinde Ellerau
IBAN: DE18 2219 1405 0054 0004 00
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: Volksbank Pinneberg-Elmshorn e.G.
Formulare
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaberinnen und Inhaber von Pässen
erforderliche Unterlagen
- biometrisches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass
- falls vorhanden: gültiges Ausweis-Dokument, zum Beispiel Personalausweis, oder alter Reisepass, falls dieser noch gültig ist.
- unter Umständen: Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde, falls Angaben zur Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind.
Voraussetzungen
Es dürfen keine Versagungsgründe vorliegen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Express-Reisepass können Sie nur vor Ort im Bürgeramt stellen. Das können nur Sie persönlich machen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke zur Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
Gültigkeit:
- bis 24 Jahre: 6 Jahre
- ab 24 Jahre: 10 Jahre
Bearbeitungsdauer
- in der Regel innerhalb von 3 Werktagen
Kosten
- wenn Sie jünger als 24 Jahre sind: EUR 37,50
- wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: EUR 70,00
- für einen Express-Antrag: zusätzlich EUR 32,00
- für einen Reisepass mit 48 Seiten: zusätzlich EUR 22,00
Die Gebühren verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Ref. DV 2 am 03.06.2021
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