Express-Reisepass beantragen
Die Lieferzeit für einen Reisepass beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen. Wenn Sie kurzfristig einen Reisepass benötigen, können Sie diesen in einem Express-Bestellverfahren beantragen.
Beschreibung
Mit einem Reisepass können Sie sich ausweisen, wenn Sie in andere Länder reisen. Falls Sie den Reisepass dringend benötigen, können Sie ihn in einem Express-Bestellverfahren bei einem Bürgeramt beantragen. Die Lieferzeit für Ihren neuen Reisepass beträgt dann in der Regel 3 Werktage. Dafür fällt für Sie ein höherer Beitrag an.
Der normale Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Beide Varianten können im Express-Bestellverfahren beantragt werden.
Sie können Ihren Reisepass im Express-Bestellverfahren bei Ihrem Bürgeramt am Hauptwohnsitz beantragen. Sie können auch einen Antrag bei jedem anderen Bürgeramt stellen, wenn Sie dafür einen wichtigen Grund darlegen können. Dafür fällt zusätzlich ein Unzuständigkeitszuschlag an.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Hinweise für Föhr-Amrum: Reisepass - Expressverfahren -Föhr-Amrum
Für die Insel Amrum mit den Gemeinden Nebel, Norddorf auf Amrum und Wittdün auf Amrum ist die Außenstelle des Amtes Föhr-Amrum, Ordnungsamt und Bürgerbüro, Strunwai 5, 25946 Nebel, Ihr Ansprechpartner vor Ort.
Zuständigkeit
Hinweise für Föhr-Amrum: Reisepass - Expressverfahren -Föhr-Amrum
Die Insel Amrum und Föhr bilden eine Verwaltungseinheit. Die von Ihnen angefragte Leistung kann an beiden Verwaltungssitzen erbracht werden.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Astrid Kohn
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-856
E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de
E-Mail: a.kohn@amtfa.de
Frau Inke Sönnichsen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-857
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
E-Mail: i.soennichsen@amtfa.de
E-Mail: ordnungsamt@amtfa.de
Frau Astrid Zierke
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-855(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-843
E-Mail: a.zierke@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Nebenstelle Amrum - Ordnungsamt und Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Nebel Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Ina Schumann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-31
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: i.schumann@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- erfüllte Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
- gegebenenfalls:
- Personenstandsurkunde wie beispielsweise Geburtsurkunde,
- Eheurkunde oder
- Lebenspartnerschaftsurkunde
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen, wie zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise einer Strafverfolgung, einer Strafvollstreckung oder einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Den Antrag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren können Sie nur persönlich vor Ort im Bürgeramt stellen. Der Antrag wird vom Behördenpersonal ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben. Bei der Antragstellung werden Ihnen Fingerabdrücke ausschließlich zum Zweck der Speicherung im Chip des Passes abgenommen (in der Regel flacher Abdruck des linken und des rechten Zeigefingers).
Der Reisepass wird durch die Bundesdruckerei GmbH hergestellt und an die Behörde verschickt. Sie können den Reisepass dann in der Behörde abholen.
Fristen
Geltungsdauer: 6 Jahre (Für Antragstellende unter 24 Jahre)
Geltungsdauer: 10 Jahre (Für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahre)
Bearbeitungsdauer
3 Werktage (Voraussetzung ist, dass die Bestellung bis 12:00 Uhr beim Passhersteller eingetroffen ist.)
Kosten
Die Grundgebühren für den Reisepass verdoppeln sich, wenn
- die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
- Sie die Ausstellung nicht an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie jünger als 24 Jahre sind.: Gebühr 69.50 EUR
Passbeantragung im Express-Bestellverfahren, wenn Sie 24 Jahre oder älter sind: Gebühr 102.00 EUR
Gebührenzuschlag für einen Reisepass im Express-Bestellverfahren mit 48 Seiten:: Gebühr 22.00 EUR
Weitere Informationen
- Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen AmtesAusführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder aber ein Personalausweis genügt.
- Informationen zum deutschen Reisepass, mit Flyer zu den Sicherheitsmerkmalen, zu den Gebühren und Antworten zu häufig gestellten Fragen (FAQ)
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 21.02.2024
Stichwörter
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