Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Amt Rantzau - Standesamt
Adresse
Postanschrift
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Barmstedt, Chemnitzstraße
Linie:- Bus: Buslinien 294 oder 6541
- Haltestelle: Barmstedt, Markt
Linie:- Bus: Buslinien 42, 43, 44
- Haltestelle: Bahnhof in Barmstedt
Linie:- Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pingel (Sachbearbeiterin)
Frau Weise (Sachgebietsleiterin)
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, Bargeldzahlung, Girocard
Bankverbindung
Amtskasse Rantzau
Empfänger: Amtskasse Rantzau
IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Neugeborenen