Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Amt Elmshorn-Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Elmshorn-Land
Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land
IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96
Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn
Team 3.1 - Einwohnerservice und Bildung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4121 2409-44
Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0
Kontaktperson
Frau Annika Kraatz
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04121 240914
Frau Frauke Kähler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04121 240934
Frau Anika Zimmermann (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240915
Frau Sandra Michaelsen (Teamleitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240915
Frau Nadine Dannhäuser
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4121 240985
Internet
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Neugeborenen