Anzeige einer Geburt
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Beschreibung
Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- jeder Elternteil des Kindes, wenn er sorgeberechtigt ist,
- jede andere Person, die bei der Geburt zugegen war oder von der Geburt aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Standesamt - Geburtenregister / Vaterschaftsanerkenntnisse / Kirchenaustritte
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Wasserkunst
Linie:- Bus: Linie 1, 4, 6, 9
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: standesamt@luebeck.de
Internet
Formulare
Datenschutzverordnung Standesamt
Stichwörter
Anerkennung, austreten, Austritt, Babies, Babys, Bescheinigung Geburtszeit, Einbenennung, Eltern, Fehlgeburt, Geburten, Geburtsanmeldung, Geburtsbeurkundung, Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, Geburtszeit, Kind, Kinder, Kirche, Kirchenaustritt, Kircheneintritt, Kirchensteuer, Mitteilung Kinder, Namenserteilung, Neugeborene, Neugeborenes, Niederkunft, Schwanger, Stammbuch, Standesamt, Uhrzeit der Geburt, Vater, Vaterschaft, Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsnachweis, Wiederaufnahme in die Kirche
erforderliche Unterlagen
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet: ihre Geburtsurkunden und die Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
- Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet: die Geburtsurkunde der Mutter und, falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde, die Erklärungen hierüber und die Geburtsurkunde des Vaters sowie ggf. die Sorgeerklärung,
- Personalausweis, Reisepass oder ein anderes Passersatzpapier der Eltern.
Hinweise für Lübeck: Standesamtsleistungen Geburt
Sofern es auf Sie zutrifft:
- Kopie(n) der Geburtsurkunde(n) Ihrer vorherigen Kinder
Formulare
Hinweise für Lübeck: Standesamtsleistungen Geburt
Verfahrensablauf
Hinweise für Lübeck: Standesamtsleistungen Geburt
Bei Geburt eines Kindes im Krankenhaus (Uniklinik) zeigt die Klinik die Geburt innerhalb von sieben Tagen an. Die ausgefüllte Geburtsanmeldung eines Neugeborenen mit den erforderlichen Unterlagen muss von den Eltern beim Standesamt in den Tresor-Briefkasten eingeworfen oder postalisch zugeschickt werden. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen erfolgt der Erhalt der ersten Geburtsurkunde(n) wie von Ihnen gewünscht und in Ihrem Antrag " Geburtsanmeldung eines Neugeborenen" angegeben. Bei Vollständigkeit aller Unterlagen und Gebühren erfolgt automatisch der Zugang der Geburtsurkunde.
Ein persönliches Erscheinen auf dem Standesamt ist nicht erforderlich.
Fristen
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Lübeck: Standesamtsleistungen Geburt
In Lübeck erfolgt die Übermittlung der Daten an das Einwohnermeldeamt automatisch mit der Ausstellung der Geburtsurkunde. Die Hansestadt Lübeck, die MACH AG und die Universität zu Lübeck haben zwei Informationsangebote entwickelt, die u.a. über die Datenweitergabe zwischen Behörden nach einer eingegangenen Geburtsanmeldung informiert. Dieser Link führt zu den Projekten.
Lübeck will eine Stadt sein, in der sich Familien wohl fühlen und frühe Unterstützung für den guten Start in die Familie bekommen können. Der Willkommensbesuch ist eine wertschätzende Begrüßung zum Lebensbeginn aller Lübecker Neugeborenen und eine wichtige Informations- und Beratungsmöglichkeit für Eltern in dieser neuen Lebenssituation. Mehr zu dem Thema erfahren Sie hier: www.luebeck.de/willkommensbesuch.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Neugeborenen