Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.
Beschreibung
Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt.
Sie können den Antrag für Ausstellung einer Sterbeurkunde erhalten als
- die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner
- die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft
- Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person oder
- Geschwister mit berechtigtem Interesse und
- nähere Verwandte mit rechtlichem Interesse, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts
Den Antrag können Sie in jedem Standesamt stellen. Die Ausstellung erfolgt durch das registerführende Standesamt.
Die Sterbeurkunde enthält folgende Daten der verstorbenen Person:
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname,
- Ort und Tag ihrer Geburt,
- der letzte Wohnsitz und der Familienstand,
- die Vornamen und der Familienname, Geburtsname der Ehepartnerin oder des Ehepartners beziehungsweise der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
- Sterbeort und Zeitpunkt des Todes.
Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:
- die Bestattung und ihre Vorbereitung, beispielsweise für die Einsargung und Überführung,
- die Nachlassabwicklung sowie
- die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Amt Rantzau - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: null
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: null
Anzahl: 10
Gebühren: nein
Bahnhof in Barmstedt
Regionalbahn: Bahnlinie A3 bis Barmstedt
Barmstedt, Chemnitzstraße
Bus: Buslinien 294 oder 6541
Barmstedt, Markt
Bus: Buslinien 42, 43, 44
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Chemnitzstraße 30
25355 Barmstedt
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Dienstag zusätzlich auch 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Sollten Ihnen die oben angeführten Öffnungszeiten nicht zusagen, bieten Ihnen die Beschäftigten des Amtes Rantzau gern einen persönlichen Termin außerhalb dieser Zeiten an.
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Bargeldzahlung, SEPA-Überweisung, Girocard
Bankverbindung
Amtskasse Rantzau
Empfänger: Amtskasse Rantzau
IBAN: DE42 2003 0000 0649 9090 66
BIC: HYVEDEMM300
Bankinstitut: HypoVereinsbank
Weitere Informationen
Eine Behindertentoilette im Erdgeschoß mit Euroschloß ist vorhanden.
erforderliche Unterlagen
- für nahe Verwandte:
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
- Ausweis oder Reisepass
- Verwandtschaftsnachweis, beispielsweise
- für Geschwister der verstorbenen Person:
- Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
- Nachweis des berechtigten Interesses, beispielsweise Familien- oder Ahnenforschung
- Ausweis oder Reisepass
- bei Abholung durch eine Vertretung:
- schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
- den eigenen Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
Voraussetzungen
- Sterbefall ist im Sterberegister des zuständigen Standesamtes beurkundet. Den Antrag für die Ausstellung können Sie bereits vor der Beurkundung stellen. Die Ausstellung erfolgt erst nach der Beurkundung.
- Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
- Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
- Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
- Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
- Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Nachweis des rechtlichen Interesses, beispielsweise
- Erbschein
- Grundbuchauszug
- Ausweis oder Reisepass
- für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
- Sie sind mindestens 16 Jahre alt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht
Fristen
Antragsfrist: 30 Jahre (Jedes Standesamt muss Sterbefälle 30 Jahre im Sterberegister aufbewahren. Der Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde muss in diesem Zeitraum erfolgen.)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde
Anschließend sind Auskünfte aus dem Sterberegister nur über die zuständigen Archive möglich. Urkunden können nicht mehr erstellt werden.
Kosten
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Sterbeurkunde
Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 22.03.2024
Stichwörter
Standesamt, Nachlassabwicklung, Tod, Sterbeurkunde, Bestattung, Sterbefall, Sterberegister, Urkunde nachbestellen, internationale Sterbeurkunde