Ehefähigkeitszeugnis
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.
Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Zuständigkeit
Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Ansprechpartner
Stadt Pinneberg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkhaus 8 - Friedrich-Ebert-Str. 37
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus P3 - Friedrich-Ebert-Str. 31
Anzahl: k.A. Gebühren: ja - Parkplatz: Parkhaus 45 - Friedrich-Ebert-Str. 3
Anzahl: k.A. Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Bismarckstraße
Linien:- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 285
- Bus: Linie 185
- Haltestelle: Bushaltestelle Friedrich-Ebert-Straße
Linien:- Bus: Linie 185
- Bus: Linie 6663
- Bus: Linie 594
- Bus: Linie 285
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04101 211-2203
Telefon Festnetz: 04101 211-2200
Telefon Festnetz: 04101 211-2201
Telefon Festnetz: 04101 211-2202
Fax: 04101 211-2299
erforderliche Unterlagen
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.
Hinweise für Pinneberg: Ehefähigkeitszeugnis
Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht, Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Pinneberg: Ehefähigkeitszeugnis
Für Ausländer in Deutschland: § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), für Deutsche im Ausland § 39 Personenstandgesetzbuch (PStG)
Kosten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Aufenthaltsbescheinigung, Ehe, Ledigkeitsbescheinigung, Hochzeit, Heirat