Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Als Ausländerin/Ausländer:
    An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

    Als Deutsche/Deutscher:
    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

    Ansprechpartner

    Amt Viöl - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Westerende 41

    25884 Viöl

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Persönliche Termine gerne auch außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten nach Vereinbarung. Vom 24 . Dezember 2024  bis 1. Januar 2025  bleiben das Bürgerbüro und das Standesamt des Amtes Viöl geschlossen. Ab Donnerstag, den 2. Januar 2025 sind wir wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04843 2090-96

    E-Mail: standesamt@amt-vioel.de

    Version

    Technisch erstellt am 31.01.2024 (von: Elfers, Benjamin)

    Technisch geändert am 19.12.2024 (von: Elfers, Benjamin)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
    • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 12.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Hochzeit, Ehe, Heirat, Aufenthaltsbescheinigung, Ledigkeitsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)