Ehefähigkeitszeugnis
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.
Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Zuständigkeit
Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Hinweise für Wentorf bei Hamburg: Ehefähigkeitszeugnis
Bitte beachten Sie, dass die Gemeinde Wentorf bei Hamburg eine Kooperation mit der Stadt Reinbek im Aufgabenbereich des Standesamtes hat. Daher ist für standesamtliche Aufgaben wie z.B. Eheschließungen das Standesamt der Stadt Reinbek zuständig.
Ansprechpartner
Stadt Reinbek - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schiwy
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Frau Paulun
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Herr Schöpper
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Herr Rappen
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Frau Rambow
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Frau Mrozek
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Frau Kröger
Telefon Festnetz: 040 72750-567
E-Mail: standesamt@reinbek.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.
Hinweise für Wentorf bei Hamburg: Ehefähigkeitszeugnis
Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig . Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn Sie im Standesamtsbezirk Reinbek gemeldet sind.
Formulare
Hinweise für Wentorf bei Hamburg: Ehefähigkeitszeugnis
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Heirat, Ledigkeitsbescheinigung, Hochzeit, Aufenthaltsbescheinigung, Ehe
Metainformation
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