Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Zuständigkeit

    Als Ausländerin/Ausländer:
    An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

    Als Deutsche/Deutscher:
    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

    Ansprechpartner

    Stadt Heide - Jugendzentrum Heide

    Adresse

    Hausanschrift

    Postelweg 1

    25746 Heide

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten Rathaus: vormittags: montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr sowie nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-TerminvergabeTimeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6850-0

    Fax: +49 481 65211

    E-Mail: standesamt@stadt-heide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Heide

    Empfänger: Stadtkasse Heide

    IBAN: DE44 2225 0020 0060 0003 87

    BIC: NOLADE21WHO

    Bankinstitut: Sparkasse Westholstein

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

    Adresse

    Hausanschrift

    Postelweg 1

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-: vormittags: montags bis freitags: 8 Uhr bis 12 Uhr nachmittags: donnerstags: 14 Uhr bis 16.30 Uhr und nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-TerminvergabeTimeacle. Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Fax: +49 481 65211

    Telefon Festnetz: +49 481 6850-0

    E-Mail: standesamt@stadt-heide.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
    • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Heirat, Ledigkeitsbescheinigung, Hochzeit, Aufenthaltsbescheinigung, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de