Ehefähigkeitszeugnis beantragen
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen
Beschreibung
Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.
Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.
Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.
Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Als Ausländerin/Ausländer:
An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Als Deutsche/Deutscher:
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).
Ansprechpartner
Ordnungsamt; Standesamt; Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern.
Öffnungszeiten
Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen   Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 115
E-Mail: standesamt@luebeck.de
De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de
Formulare
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Stichwörter
Anmeldung der Eheschließung, Aufgebot, Ausland, Bescheinigung für Hochzeiten, Ehe, Ehe für alle, Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche Ehe, heiraten, heiraten im Ausland, Heiraten in Lübeck, Hochzeit, Hochzeit im Ausland, Homo-Ehe, Lebenspartnerschaft, Standesamt, Trauung, Unterlagen Heiraten, Unterlagen Hochzeit
erforderliche Unterlagen
- Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
- Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
- Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.
Hinweise für Lübeck: Ehefähigkeitszeugnis
Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhänig. Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn Sie in Lübeck wohnhaft sind.
Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhänig. Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn Sie in Lübeck wohnhaft sind.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 60,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Ledigkeitsbescheinigung, Ehe, Aufenthaltsbescheinigung, Heirat, Hochzeit