Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Zuständigkeit

    Als Ausländerin/Ausländer:
    An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

    Als Deutsche/Deutscher:
    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

    Ansprechpartner

    Hansestadt Lübeck - Standesamt - Eheschließungen / Ehefähigkeitszeugnisse

    Adresse

    Hausanschrift

    Ratzeburger Allee 16

    23564 Lübeck

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Zufahrt Edward-Munch-Straße
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushaltestelle Wasserkunst
      Linie:
      • Bus: Linie 1, 4, 6, 9

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Ein Rollstuhlfahrstuhl ist vorhanden, kann jedoch nur bis 200kg eine Person mit Rollstuhl befördern. 

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08.00 - 14.00 Uhr Di.: 08.00 - 14.00 Uhr Mi.: geschlossen Do.: 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Fr.: nur geöffnet für die Durchführung von Eheschließungen sowie für Terminkund:innen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    Telefon Festnetz: +49 451 122-3450(Sammelruf (intern))

    E-Mail: standesamt@luebeck.de

    Internet

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Stichwörter

    Anmeldung der Eheschließung, Aufgebot, Ausland, Bescheinigung für Hochzeiten, Ehe, Ehe für alle, Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung, eingetragene Lebenspartnerschaft, gleichgeschlechtliche Ehe, heiraten, heiraten im Ausland, Heiraten in Lübeck, Hochzeit, Hochzeit im Ausland, Homo-Ehe, Lebenspartnerschaft, Standesamt, Trauung, Unterlagen Heiraten, Unterlagen Hochzeit

    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
    • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

    Hinweise für Lübeck: Ehefähigkeitszeugnis


    Die vorzulegenden Unterlagen sind vom Einzelfall abhänig. Lassen Sie sich daher bitte vorher persönlich oder per E-Mail beraten. Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich durch persönliche Vorsprache, wenn Sie in Lübeck wohnhaft sind.
     

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 50,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 80,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Heirat, Ledigkeitsbescheinigung, Hochzeit, Aufenthaltsbescheinigung, Ehe

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de