Ehefähigkeitszeugnis Ausstellung

    Ehefähigkeitszeugnis beantragen

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen

    Beschreibung

    Mit einem Ehefähigkeitszeugnis wird bescheinigt, dass einer beabsichtigten Eheschließung keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ob ein derartiges Zeugnis benötigt wird, hängt von dem Recht des Landes ab, in dem die Eheschließung erfolgen soll.

    Wollen Sie als Ausländerin oder Ausländer in Deutschland heiraten, müssen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis des Staates vorlegen, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dies ist eine Anforderung des deutschen Eheschließungsrechts. In diesem Zeugnis muss die zuständige Heimatbehörde bestätigen, dass der Eheschließung nach Ihrem Heimatrecht kein gesetzliches Ehehindernis entgegensteht. Angehörige von Staaten, deren Recht ein Ehefähigkeitszeugnis nicht vorsieht, benötigen stattdessen eine förmliche Befreiung von der Pflicht zur Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses. Diese Befreiung erteilt die Präsidentin oder der Präsident des Oberlandesgerichtes.

    Wenn Sie als Deutsche/r im Ausland heiraten möchten, erkundigen Sie sich bitte bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort ein Ehefähigkeitszeugnis erforderlich ist. Ausgestellt wird das Zeugnis von dem Standesamt Ihres deutschen Wohnsitzes, wenn der beabsichtigten Eheschließung nach deutschem Recht keine Ehehindernisse entgegenstehen. Auf diesem Gebiet gibt es auf Grund von Staatsverträgen insbesondere mit unseren unmittelbaren Nachbarländern einige Besonderheiten, über die Sie Ihr Standesamt informieren kann.

    Das Vorstehende gilt auch für heimatlose Ausländer, Asylberechtigte sowie ausländische Flüchtlinge und Staatenlose mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Als Ausländerin/Ausländer:
    An das Standesamt des Wohnsitzes (gewöhnlichen Aufenthaltes) Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.

    Als Deutsche/Deutscher:
    An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes).

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Standesamt, Eheschließungen und Personenstandsurkunden

    Adresse

    Hausanschrift

    Fleethörn 26

    24103 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: 8.30 bis 13 Uhr Dienstag: 8.30 bis 13 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag 8.30 bis 13 Uhr, 14 bis 16 Uhr Freitag 8.30 bis 13 Uhr (außer Personenstandsurkunden) Bitte beachten Sie, dass außer für die Abholung  von Urkunden immer eine Terminvereinbarung erforderlich ist! 

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2022

    Technisch geändert am 21.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Erweiterte Meldebescheinigung der zuständigen Meldebehörde, aus der die Staatsangehörigkeit hervorgeht,
    • Geburtsurkunde und beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister,
    • Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde der Vorehe oder vorhergehenden Lebenspartnerschaft sowie der Nachweis über deren Auflösung.

    Hinweise für Kiel: Formulare

    -  Eine Aufenthaltsbescheinigung, aus der sich Ihr aktueller Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit ergibt.
    Erhältlich bei Ihrer Meldebehörde (Kieler Bürgerinnen  und Bürgern wird die Bescheinigung auch direkt im Standesamt ausgestellt)

    -  Ein aktueller Auszug aus Ihrem Geburtenregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt am Geburtsort)
    oder
    -  wenn Sie im Ausland geoboren sind, die Geburtsurkunde im Original mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache

    -  Ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie der Nachweis über deren Auflösung

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden auch Unterlagen des anderen (ausländischen) Verlobten benötigt.

    Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Standesamt

    Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

    -  Eine Aufenthaltsbescheinigung, aus der sich Ihr aktueller Familienstand und Ihre Staatsangehörigkeit ergibt.
    Erhältlich bei Ihrer Meldebehörde (Kieler Bürgerinnen  und Bürgern wird die Bescheinigung auch direkt im Standesamt ausgestellt)

    -  Ein aktueller Auszug aus Ihrem Geburtenregister (erhältlich beim zuständigen Standesamt am Geburtsort)
    oder
    -  wenn Sie im Ausland geoboren sind, die Geburtsurkunde im Original mit einer vollständigen Übersetzung in die deutsche Sprache

    -  Ggf. Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde sowie der Nachweis über deren Auflösung

    Für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses werden auch Unterlagen des anderen (ausländischen) Verlobten benötigt.

    Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Standesamt

    Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

    Formulare

    Hinweise für Kiel: Formulare

    Ein Antragsformular finden Sie über den folgenden Link.

    Ein Antragsformular finden Sie über den folgenden Link.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Deutsche kostet 60,00 Euro, wenn auch ausländisches Recht zu beachten ist 100,00 Euro.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Stichwörter

    Ledigkeitsbescheinigung, Ehe, Aufenthaltsbescheinigung, Heirat, Hochzeit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020