Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    SG Standesamt/Intergration/Inklusion

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 14

    24568 Kaltenkirchen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kaltenkirchen

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 14

    24568 Kaltenkirchen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr BSB (Bürger-Service-Büro) Montag 07:30 bis 16:00 Uhr Dienstag 07:30 bis 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 bis 12:30 Uhr Donnerstag 07:30 bis 18:00 Uhr Freitag 07:30 bis 12:30 Uhr Bereich Soziales Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4191 939-0

    Fax: +49 4191 939-100

    E-Mail: info@kaltenkirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Kaltenkirchen - Fachbereich 3 - Ordnung und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 14

    24568 Kaltenkirchen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeines Rathaus Montag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr Dienstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 09:00 bis 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4191 939-100

    Telefon Festnetz: +49 4191 939-0

    E-Mail: info@kaltenkirchen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de