Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Gemeinde Henstedt-Ulzburg - Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Hamburger Straße
Anzahl: 8 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 20 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Henstedt-Ulzburg
Linien:- Regionalbahn: A1, A2, A3
- Bus: 196, 293, 616, 6541, 7141
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: oder nach Terminvereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4193 963-0(Sprechzeiten siehe Öffnungszeiten)
Fax: +49 4193 963-190
E-Mail: Standesamt@henstedt-ulzburg.de
Kontaktperson
Frau Jagla
Telefon Festnetz: +49 4193 963-331
E-Mail: Standesamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Häse
Telefon Festnetz: +49 4193 963-330
E-Mail: Standesamt@henstedt-ulzburg.de
Frau Wähling
Telefon Festnetz: +49 4193 963-332
E-Mail: Standesamt@henstedt-ulzburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28-31 PstG
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sterbefallbeurkundung