Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Amt 1.4 - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Lübecker Straße 9

    23795 Bad Segeberg

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten Rathaus:
    08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Freitag
    14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag
    Öffnungszeiten Standesamt:
    08:00 - 12:00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag
    Mittwoch geschlossen
    14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag für Berufstätige
    nach Terminvereinbarung
    Freitag nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: standesamt@badsegeberg.de

    Telefon Festnetz: 04551 964-319

    Telefon Festnetz: 04551 964-322

    Telefon Festnetz: 04551 964-320

    Telefon Festnetz: 04551 964-318

    Fax: 04551 964-490

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2018 (von: Webservice, Stadt Bad Segeberg)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Webservice, Stadt Bad Segeberg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Hinweise für Bad Segeberg: Sterbefall anzeigen

    Unterlagen bei Abgabe einer Sterbefallanzeige

    Link zum Dokument: Unterlagen bei Abgabe einer Sterbefallanzeige

    Unterlagen bei Abgabe einer Sterbefallanzeige

    Link zum Dokument: Unterlagen bei Abgabe einer Sterbefallanzeige

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)