Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Amt Dänischer Wohld
Adresse
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Öffnungszeiten
Montags - Freitags 8:00 - 12:00 Uhr  Donnerstags durchgehend 8:00 - 17:00 Uhr (mit Terminvereinbarung bis 18.00 Uhr)
Kontakt
Kontaktperson
Frau Frauke Knaak
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Fax: 04346 91-254
E-Mail: knaak@amtdw.landsh.de
Telefon Festnetz: 04346 91-230
Frau Irmgard Schwerdtfeger
Postanschrift
Karl-Kolbe-Platz 1
24214 Gettorf
Telefon Festnetz: 04346 91-231
E-Mail: schwerdtfeger@amtdw.landsh.de
Fax: 04346 91-254
erforderliche Unterlagen
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28-31 PstG
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sterbefallbeurkundung