Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Amt Probstei - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Reventloustraße 10

    24235 Laboe

    Dienstort in der VR-Bank Laboe

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Lieferanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Hausanschrift

    Knüll 4

    24217 Schönberg (Holstein)

    Dienstort im Rathaus Schönberg

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathaus Schönberg: Albert-Kock-Parkplatz, kostenlos für 2 Stunden
      Anzahl: 80  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Rathaus Schönberg
      Linie:
      • Bus: VRK 120 (aus Richtung Laboe), VRK 200/201/210 (aus Richtung Kiel)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Der Aufzug ist mit einem Rollstuhl nur über den Haupteingang (Fußgängerzone) zu erreichen.

    Kontakt

    Fax: +49 4344 306-1603

    Telefon Festnetz: +49 4344 306-1302(Ansprechperson Standesamt)

    E-Mail: standesamt@amt-probstei.de

    Kontaktperson

    • Frau Mirjam Hirsch (Sachbearbeiterin Personenstandswesen / Standesamt)
    • Frau Stephanie Younis (Sachbearbeitung Standesamtangelegenheiten)
      Hausanschrift

      Reventloustraße 10

      24235 Laboe

      Telefon Festnetz: +49 4343 4271-23

      E-Mail: stephanie.younis@amt-probstei.de

    Internet

    Bankverbindung

    Amtskasse Probstei

    Empfänger: Amtskasse Probstei

    IBAN: DE94 2105 0170 0080 0018 37

    BIC: NOLADE21KIE

    Bankinstitut: Förde Sparkasse

    Stichwörter

    Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, heiraten, Heiratsregister, Heiratsurkunde, Öffnungszeiten Standesamt, Standesamt, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English