Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I

    Aktuelles

    Zuständig für den Amtsbereich Föhr.

    Adresse

    Hausanschrift

    Hafenstraße 23

    25938 Wyk auf Föhr

    Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
    Anzahl: 10
    Gebühren: ja

    Am Gewerbegebiet

    Bus: 1, 2, 11 sowie 21

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: + 49 4681 5004-825

    Fax: +49 4681 5004-850

    E-Mail: standesamt1@amtfa.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010 (von: Marco Christiansen)

    Technisch geändert am 23.09.2024 (von: Christiansen, Marco)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II

    Aktuelles

    Zuständig für den Amtsbereich Amrum.

    Adresse

    Hausanschrift

    Strunwai 5

    25946 Nebel

    Parkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    Bushaltestelle Nebel, Mitte

    Bus: Linie 1

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    - Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes ( https://www.amtfa.de/mitarbeiter ) kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung unter  https://www.amtfa.de/onlinetermine .

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41

    Fax: +49 4682 9411-14

    E-Mail: standesamt2@amtfa.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 21.04.2010 (von: Marco Christiansen)

    Technisch geändert am 16.09.2024 (von: Christiansen, Marco)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 29.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)