Sterbefall anzeigen
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Beschreibung
Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
- Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
- die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
- jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.
Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.
Ansprechpartner
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum I
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Anja Jakobsen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-825
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: a.jakobsen@amtfa.de
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
Frau Levke Jessen (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-827
E-Mail: standesamt1@amtfa.de
E-Mail: l.jessen@amtfa.de
Frau Julia Schäfer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-815(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-815
E-Mail: j.schaefer@amtfa.de
Internet
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 2 - Ordnungsamt - Standesamt Föhr-Amrum II
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Besucherparkplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Nebel, Mitte
Linie:- Bus: Linie 1
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Katja Krahmer (Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: k.krahmer@amtfa.de
Frau Nicole Ingwersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-11
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: n.ingwersen@amtfa.de
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
Frau Heike Zimmermann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-41
Fax: +49 4682 9411-14
E-Mail: standesamt2@amtfa.de
E-Mail: h.zimmermann@amtfa.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
- Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
- Nachweis über den letzten Wohnsitz und
- ärztliche Bescheinigung über den Tod.
Rechtsgrundlage(n)
§ 28-31 PstG
Fristen
Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Sterbefallbeurkundung