Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Heide - FD 23 Bürgerservice -Standesamt-

    Adresse

    Hausanschrift

    Postelweg 1

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Besuchszeiten Rathaus -Standesamt-: Vormittags: Montags bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr Nachmittags: Donnerstag:14:00 bis 16:30 Uhr und nach besonderer Vereinbarung. Wichtiger Hinweis Das Heider Rathaus ist für Bürger:innen geöffnet. Im Hinblick auf eine zügige Bearbeitung Ihres Anliegens bitten wir darum, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren, telefonisch unter 0481/6850-0, per E-Mail an postoffice@stadt-heide.de oder bei bestimmten Dienstleistungen direkt über unsere Online-Terminvergabe Timeacle . Es besteht die Möglichkeit, für dringende Angelegenheiten Spontanbesuche ohne Termin vorzunehmen. Wir weisen darauf hin, dass bei Spontanbesuchen mit Wartezeiten zu rechnen ist, da gebuchte Termine Vorrang haben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 481 6850-0

    Fax: +49 481 65211

    E-Mail: standesamt@stadt-heide.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.09.2022

    Technisch geändert am 22.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 15.01.2025

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020