Anzeige eines Sterbefalls Entgegennahme

    Sterbefall anzeigen

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Beschreibung

    Der Tod eines Menschen muss beim Standesamt mündlich oder schriftlich angezeigt werden.

    Die Anzeigepflicht trifft bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige eines Sterbefalles in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:

    • Jede Person, die mit dem Verstorbenen in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat,
    • die Person, in deren Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat,
    • jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war oder von dem Sterbefall aus eigenem Wissen unterrichtet ist.

    Zur letzten Fallgruppe gehören auch die Bestatter, die nach den Kliniken in der Regel die Anzeige übernehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt), in deren/dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eingetreten ist.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Standesamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Großflecken 63

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Brachenfelder Straße 1
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2083

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-0

    E-Mail: standesamt@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Sterbefälle A - E

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2448

    • Sterbefälle F - J

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2484

    • Sterbefälle K - M

      Telefon Festnetz: +49 4321 2462

    • Sterbefälle N - R, Sch und Nachbeurkundungen

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2478

    • Sterbefälle S - Z

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2348

    Internet

    Stichwörter

    Abstammungsurkunde, Ehe, Ehe für alle, Ehefähigkeitszeugnisse, Eheschließung, Eheurkunde, Feststellung von Vaterschaften, Geburtsurkunde, Geburtsurkunden, gleichgeschlechtliche Ehe, Heiratsurkunde, Homo-Ehe, Mutterschaft feststellen, Mutterschaftsanerkennung, Sterbeeintrag, Sterbefall, Sterberegister, Sterbeurkunde, Totenurkunde, Urkunde, Urkunden

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der letzten Ehe oder Lebenspartnerschaft und gegebenenfalls ein Nachweis über deren Auflösung,
    • Geburtsurkunde, wenn keine Ehe oder Lebenspartnerschaft bestand,
    • Nachweis über den letzten Wohnsitz und
    • ärztliche Bescheinigung über den Tod.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 28-31 PstG

    Fristen

    Ein Sterbefall ist spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag anzuzeigen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Sterbefallbeurkundung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English