Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Zweitwohnung / Nebenwohnung: Anmeldung und Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo 08:00 bis 12:00 Uhr Di 07:30 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Do 08:00 bis 12:00 Uhr u. 15:00 bis 18:30 Uhr Fr 08:00 bis 12:00 Uhr Sowie nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 040 67072-0
Fax: 040 67072-101
Kontaktperson
Frau Swetlana Stoll (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Frau Mirja Stötzer (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Fax: 040 67072-101
Telefon Festnetz: 040 67072-123
Frau Kerstin Haßler (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Frau Wencke Schwenckner (Sachbearbeiterin Bürgerbüro)
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz