Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Mittelangeln
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Satrup ZOB, Mittelangeln
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo.-Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04633 9444 -14 oder -34
Kontakt
Kontaktperson
Bianca Woelke (Bürgerbüro Mittelangeln)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Sonja Ehrling (Bürgerbüro Mittelangeln / Standesbeamtin)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04633 9444-14
Internet
Formulare
Wohnungsgeberbestätigungnach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
Amt Mittelangeln - Bürgerbüro Sörup
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Sörup ZOB/Bahnhof
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Das Bürgerbüro ist im Erdgeschoss. Ein ebenerdiger Zugang ist vorhanden.
Öffnungszeiten
Bitte um Rückruf für Termin im Bürgerbüro Dienstags und donnerstags ohne Termin geöffnet. Mo. - Fr. 08:30-12:00 Uhr zusätzlich Di. 15:00-18:00 Uhr Terminvereinbarung: 04635 2960 -0 oder -22
Kontakt
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: SEPA-Überweisung, SEPA-Lastschrift, Bargeldzahlung
Formulare
Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, Ordnungsamt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen