Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Glücksburg (Ostsee) - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Mittwoch von 08.00 - 12.30 Uhr Dienstagvormittag von 08.00 - 12.30 Uhr Dienstagnachmittag von 14.00 - 18.00 Uhr Freitag von 07.30 - 12.00 Uhr
Kontakt
Fax: +49 4631 45-1376
Telefon Festnetz: +49 4631 45-1315(Direkte Durchwahl Sachbearbeiter/in)
Fax: +49 4631 45-1377
E-Mail: rathaus@gluecksburg.de
Kontaktperson
Frau Sylvia Heuchert
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz