Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Stadt Schleswig - Sachgebiet Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Im Erdgeschoss sind das Einwohnermeldeamt und das Standesamt barrierefrei erreichbar.
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr sowie Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr - 18:00 Uhr. Bitte beachten Sie, dass einzelne Bereiche abweichende Öffnungzeiten haben können. Bitte vereinbaren Sie für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und für Gewerbeangelegenheiten einen Termin. Am Dienstag während der Öffnungszeiten können Sie das Einwohnermeldeamt ohne Termin besuchen. Termine für das Einwohnermeldeamt und für Gewerbeangelegenheiten können unkompliziert über unsereOnline-Terminvergabe vereinbart werden. Für alle anderen Bereiche wird die Vereinbarung eines Termins empfohlen.
Kontakt
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Kontaktperson
Frau K. Behncke (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 4621 814-349
Telefon Festnetz: +49 4621 814-346
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Frau Stauch (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Fax: +49 4621 814-349
Telefon Festnetz: +49 4621 814-347
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Frau Schmitz (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4621 814-348
Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Frau Kohrt (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4621 814-345
Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Frau Thiessen (Einwohnermeldeamt)
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4621 814-0
Fax: +49 4621 814-349
E-Mail: einwohnermeldewesen@schleswig.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz