Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Amt Mittelholstein - Bereich V/3 - Bürgerbüro und Zulassung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontaktperson
Sebastian Barth
Fax: +49 4871 36-36
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5305
Bettina Harms
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5309
Fax: +49 4871 36-36
Heidi Omnitz
Fax: +49 4871 36-36
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5303
Nicole Falk
Fax: +49 4871 36-36
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5302
Svenja Struve
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5301
Fax: +49 4871 36-36
Dörte Blöckert
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5308
Fax: +49 4871 36-36
Claudia Richter
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5307
Fax: +49 4871 36-36
Ines Weimer
Fax: +49 4871 36-36
Telefon Festnetz: +49 4871 36-5310
Amt Mittelholstein - Fachbereich V - Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag u. Freitag 8:00 - 12:00, Donnerstag 08:00 - 12:00, 14:00 - 18:00, Mittwoch geschlossen
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Hohenwestedt
Empfänger: Gemeindekasse Hohenwestedt
IBAN: DE20 2145 2030 0000 0016 00
BIC: NOLADE21HWS
Bankinstitut: Sparkasse Hohenwestedt
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung