Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausmarkt 7

    24119 Kronshagen

    Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
    Anzahl: 12
    Gebühren: nein


    Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein

    "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft

    Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 5866-158

    Telefon Festnetz: 0431 5866-157

    Telefon Festnetz: 0431 5866-159

    Fax: 0431 5866-200

    E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de

    Stichwörter

    abmelden, Anmeldebescheinigung, anmelden, Auskunft aus dem Melderegister, Ausweis, Ausweis beantragen, Ausweis für Kinder, Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt, Bürgerservice, einfache Melderegisterauskunft, Einwohnermeldeamt, Kinder Reisepass, Kinderreisepass, Leichenpass, Meldebescheinigung, Melderegister, neuer Personalausweis, Personalausweis, Personalausweis beantragen, Personalausweis neu, Reisepass, Reisepass für Kinder, ummelden, Zweitwohnung anmelden

    Version

    Technisch erstellt am 18.01.2022 (von: Schulz, Patricia)

    Technisch geändert am 10.05.2024 (von: Jendryschik, Anja)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)