Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Amt Kirchspielslandgemeinden Eider - Bürgerbüro Hennstedt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 25 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 14:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Kerstin Rönn (Sachbearbeiterin)
Frau Birgit Ungethüm (Sachbearbeiterin)
Telefon Festnetz: 04836 990-49
E-Mail: birgit.ungethuem@amt-eider.de
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Eider
Empfänger: Amtskasse Eider
IBAN: DE90 2145 0000 0002 0000 40
BIC: NOLADE21RDB
Bankinstitut: Sparkasse Mittelholstein AG
Formulare
Vollmacht zur Vorlage bei der Meldebehörde
Mit dieser Vollmacht können Sie einer anderen Personen beauftragen:
An-/Ab- und Ummeldungen
Antrag oder Abholung von Meldebescheinigungen / Aufenthaltsbescheinigungen
Antrag eines Führungszeugnis
Beantragung von hoheitlichen Dokumenten für Minderjährige
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz, Nebenwohnsitz