Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes

    Nebenwohnung abmelden

    Beschreibung

    Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Zuständigkeit

    Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

    Hinweise für Burg-St. Michaelisdonn: Allzuständigkeit 01000345

    Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Burg-St. Michaelisdonn - Der Amtsvorsteher

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 7

    25712 Burg (Dithmarschen)

    Kontakt

    Fax: 04825 9305-40

    Telefon Festnetz: 04825 9305-0

    E-Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 8

    25693 Sankt Michaelisdonn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bestätigung des Wohnungsgebers

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zweitwohnsitz, Zweitwohnung, Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English