Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Ansprechpartner
Fachdienst 14 Ordnung und Sicherheit, Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4852391 280
Kontaktperson
Frau Romana Junge
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4852 391 286
Frau Nina Claußen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4852 391284
Frau Chan-Sahara Osman
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4852 391 292
Frau Manuela Rietzschel
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4852 391 283
Frau Änne Krebs
Postanschrift
Albert-Schweitzer-Straße 9
25541 Brunsbüttel
Telefon Festnetz: +49 4852 391296
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz