Nebenwohnung abmelden
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Zweitwohnung / Nebenwohnung: Anmeldung und Abmeldung
Sofern Sie aus Ihrer Nebenwohnung ausziehen und keine neue Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich beim zuständigen Einwohnermeldeamt abmelden.
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt immer bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt immer bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Fax: +49 431 901-64479
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.  Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Fax: +49 431 901-64852
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Fax: +49 431 901-64499
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt
Aktuelles
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)   Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin  auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung . Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)
E-Mail: ema@kiel.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
Aktuelles
In unsere  Spontansprechstunde täglich (außer mittwochs) von 9 - 12 Uhr können Sie derzeit nur für die folgenden Angelegenheiten kommen: Abgelaufene Ausweisdokumente Reise steht bevor Verlust von Ausweisdokumenten Bitte melden Sie sich bei uns am Empfang. Neu: Früh-Terminsprechstunde täglich 7.30 - 9 Uhr außer mittwochs.  Termine für die Früh-Terminsprechstunde können am Vortag morgens ab 7.30 Uhr für den nächsten Tag (freitags für den folgenden Montag) reserviert werden unter  www.kiel.de/terminvereinbarung . Es gibt Anliegen, für die Sie keinen Termin benötigen (Sofort-Service). Bitte melden Sie sich bei den aufgelisteten Angelegenheiten während der Öffnungszeiten direkt vorne am Tresen. Abgabe der Unterlagen zur  Wohnort - Anmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung (kiel.de) (falls dies online für Sie nicht möglich ist oder Sie aus dem Ausland zuziehen) Wohnsitz abmelden, wenn Sie ins Ausland ziehen Ausgabe von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen Führungszeugnis beantragen  -  auch online mö glich:  www.fuehrungszeugnis.bund.de/   Sie brauchen dazu die eID-Funktion Ihres Ausweises. Ausstellung von Meldebescheinigung und Aufenthaltsbescheinigung Ausstellung Lebensbescheinigungen für die Rententräger Auszahlung von Begrüßungsgeld, wenn Sie bereits angemeldet sind. Mitteilung der  Steuer-Identifikationsnummer  -  auch online möglich Ausstellung von Untersuchungs-Berechtigungsscheinen für die Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz Änderung von Personalausweisen und Kfz-Scheinen nach erfolgter Ummeldung Ausgabe von Fischereimarken Neue PIN für die eID setzen Während der Spontansprechstunden (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9 bis 12 Uhr) ist mit einem hohen Andrang zu rechnen. Es wird empfohlen, die Schnellschalter-Angelegenheiten außerhalb der Spontansprechstunden wahrzunehmen! Familiensprechstunde: Eltern mit schulpflichtigen Kindern stehen am Dienstag zwischen 14 und 16 Uhr besondere Termine zur Verfügung .  Die Termine können Sie ausschließlich telefonisch unter  0431 901-904  vereinbaren.   Urkundenprüfung : Für alle Anliegen, bei denen eine Überprüfung ausländischer Personenstandsurkunden notwendig ist, buchen Sie bitte über die Telefonnummer 0431/901-904 einen Termin. Bei einer Buchung über das Terminportal können wir eine Bearbeitung leider nicht immer garantieren.
Adresse
Hausanschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr   Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr   Mittwoch geschlossen   Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr  Freitag 07:30 - 12:00 Uhr  Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Fax: +49 431 901-62716
E-Mail: ema@kiel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.
Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.
Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.
Formulare
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.
- Fragebogen Hauptwohnung und Infoblatt
- Vollmacht zur Meldung
- Merkblatt zur Abmeldung
- Wohnungsgeber*innenbescheinigung
- Meldeschein
Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer. Bitte schauen Sie sich hierzu die Leistungsbeschreibung an (sh. nachfolgenden Link).
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer. Bitte schauen Sie sich hierzu die Leistungsbeschreibung an (sh. nachfolgenden Link).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Nebenwohnsitz, Zweitwohnung, Zweitwohnsitz