Nebenwohnung abmelden
Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständigkeit
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
In Kiel können Sie sich an jede Stelle des Sachbereichs Einwohner*innenangelegenheiten wenden:
- Rathaus
- Stadtteilbürgerämter
Die Abmeldung einer Nebenwohnung erfolgt immer bei der zuständigen Meldebehörde der Hauptwohnung.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Neumühlen-Dietrichsdorf Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkraum
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Strohredder, Ivensring
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen.Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Fax: +49 431 901-64479
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Elmschenhagen Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkraum
Anzahl: k.A. Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Wiener Allee, Teplitzer Allee
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Fax: +49 431 901-64852
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind (nur) im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Pries-Friedrichsort Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Haltestellen
- Haltestelle: Brauner Berg
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.
Kontakt
Fax: +49 431 901-64499
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Mettenhof Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkraum
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Kurt-Schumacher-Platz
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Suchsdorf Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: öffentlicher Parkraum
Anzahl: 0 Gebühren: k.A.
Haltestellen
- Haltestelle: Sylter Bogen
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr (nur mit Termin) Donnerstag 14:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Termine können Sie auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung buchen. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde während der Öffnungszeiten.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Terminvereinbarung und Stornierung)
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
E-Mail: ema@kiel.de
Weitere Informationen
Gebühren können aus Sicherheitsgründen nur per EC-Karte bezahlt werden. Wir bitten um Verständnis. Datenschutz-Informationen zu kartengestützten Zahlungen gemäß Art. 13, 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Selbstbedienungsterminals für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften sind nur im Rathaus vorhanden.
Landeshauptstadt Kiel - Hassee Stadtteilamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: im Innenhof
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 100 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Stadtrade
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin) Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin) Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin) Hinweis: Sie brauchen einen Termin. Bitte buchen Sie Ihren Termin auf der Internetseite www.kiel.de/terminvereinbarung. Falls Sie nicht über einen Internet-Zugang verfügen, lassen sie sich beraten über die Info-Hotline Tel. 0431 901-904. Wenn Sie ein Ausweis-Dokument abholen wollen, brauchen Sie keinen Termin. Das geht immer Viertel vor jeder vollen Stunde (während der Öffnungszeiten).
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Info-Hotline)
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
E-Mail: ema@kiel.de
Internet
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Girocard
Landeshauptstadt Kiel - Stadtamt Rathaus, Einwohner*innen-Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Fleethörn 9
24103 Kiel
Standort Rathaus. Gebühren können am Kassenautomaten bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Selbstbedienungsterminal für Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften nur im Rathaus vorhanden Den Zugang zum Aufzug erreichen Sie vom Rathausplatz aus.
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6 Gebühren: ja - Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: alle Hauptlinien
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 18:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 07:30 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise zu Terminvereinbarungen und Spontansprechstunden
Kontakt
Fax: +49 431 901-62716
Telefon Festnetz: +49 431 901-900(Sachauskünfte)
Telefon Festnetz: +49 431 901-904(Informationen zur Terminvergabe und Stornierung von Terminen)
E-Mail: ema@kiel.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Wohnungsgeberbestätigung ist bei Untervermietungen wie folgt auszufüllen:
Wohnungsgeber = Hauptmieter (mit Unterschrift unten auf dem Vordruck)
Eigentümer = Vermieter (keine Unterschrift)
Personalausweis oder Reisepass (als Identitätsnachweis) beziehungsweise Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung oder Visum.
Der Vermieter und die Anschrift des Vermieters sind bei der Anmeldung zu benennen.
Die Zweitwohnung/ der Zweitwohnsitz kann auch schriftlich (per E-Mail oder per Fax sowie durch ein formloses Schreiben mit einer Kopie des Personalausweise) oder durch Bevollmächtigte an- bzw. abgemeldet werden. Erforderlich sind der unterschriebene Meldeschein (siehe Links unter Anträge/ Formulare), die vom Vermieter unterschriebene Ein- bzw. Auszugsbescheinigung sowie eine Kopie des Personalausweises.
Formulare
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Rechtsgrundlage und Formulare finden Sie bei den folgenden Links.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Anmeldung (auch der Statuswechsel) einschließlich der Ausstellung der amtlichen Meldebestätigung ist gebührenfrei. Bei einer verspäteten Anmeldung/ einem verspäteten Statuswechsel kann es jedoch zu einer gebührenpflichtigen Verwarnung oder einem Bußgeldverfahren kommen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Kiel: Allzuständigkeit, Anträge, Unterlagen, Gebühren
Die Landeshauptstadt Kiel erhebt die Zweitwohnungsteuer. Bitte schauen Sie sich hierzu die Leistungsbeschreibung an (sh. nachfolgenden Link).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2 am 18.11.2015
Stichwörter
Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz