Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Amt Bargteheide-Land - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04532 4045-0
E-Mail: info@bargteheide-land.de
Kontaktperson
Frau Nadja Thies
Hausanschrift
Fax: +49 4532 4045-99
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-80
E-Mail: n.thies@bargteheide-land.de
Frau Claudia Meincke
Hausanschrift
Fax: +49 4532 4045-99
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-81
E-Mail: c.meincke@bargteheide-land.de
Frau Anna-Lena Fandrich
Hausanschrift
Fax: +49 4532 4045-99
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-82
E-Mail: a-l.fandrich@bargteheide-land.de
Frau Antina Kapffer
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4532 4045-83
Fax: +49 4532 4045-99
E-Mail: a.kapffer@bargteheide-land.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein