Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- S-Bahn: Reinbek
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)
Fax: +49 40 71002-580
E-Mail: buergeramt@glinde.de
Kontaktperson
Herr Matthias Strack (Sachgebietsleiter)
Frau Janin Wauker
Frau Michaela Evers
Frau Eva Gall
Hausanschrift
Fax: +49 40 71002580
Telefon Festnetz: +49 40 71002239
E-Mail: wohnungen@glinde.de
E-Mail: Buergeramt@glinde.de
Herr Vincent Hennings
Herr Alexander Schaermann
Frau Sybille Walther-Kröplin
Internet
Formulare
Hinweise zum Widerspruchsrecht
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein