Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung

    Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen

    Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).

    Beschreibung

    Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):

    • Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
    • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
    • Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
    • Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.

    Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

    Ansprechpartner

    Amt Lütjenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Neverstorfer Straße 7

    24321 Lütjenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: Besucherparkplatz
      Anzahl: 15  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Behindertenparkplatz
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Gildenplatz ZOB
      Linie:
      • Bus: Autokraft - Linie 4310 (Kiel-Puttgarden)

    Kein Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. Di. Do. Fr. 8.00 - 12.00 Uhr Do. 15.00 - 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Weitere Termine nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4381 9006-0

    Fax: +49 4381 9006-30

    E-Mail: verwaltung@amt-luetjenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English