Übermittlungssperre: Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen
Der Weitergabe von Meldedaten an Dritte kann gegenüber der Kommune / des Amtes widersprochen werden (Übermittlungssperre).
Beschreibung
Nach dem Bundesmeldegesetz können Sie der Weitergabe Ihrer Daten für die nachstehenden Fälle ohne Angabe von Gründen widersprechen (Übermittlungssperre):
- Datenübermittlung an die Bundeswehr bei Personen, die im nachfolgenden Jahr volljährig werden,
- Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen,
- Auskunft über Alters- oder Ehejubiläen an Presse, Rundfunk und gewählte Mitglieder staatlicher und kommunaler Vertretungskörperschaften,
- Auskunft über Meldedaten an Adressbuchverlage.
Die Übermittlungsperre gilt jedoch nur für die Meldebehörde, bei der Sie die Auskunftssperre formlos beantragt haben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Bürgerbüro: Montag, Donnerstag, Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag von 07:00 bis 14:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag auch von 14:30 bis 17:30 Uhr Dokumentenausgabe/Fundbüro: Montag von 08:00 bis 11:45 Uhr Dienstag von 08:00 bis 13:45 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag von 08:00 bis 11:45 und 14:30 bis 17:15 Uhr Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare" unter dem Punkt "Bürgerbüro".
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2600(Bürgerbüro)
Telefon Festnetz: +49 4321 942-2400(Dokumentenausgabe/Fundbüro)
Fax: +49 4321 942-2488
E-Mail: buergerbuero@neumuenster.de
Internet
Weitere Informationen
Formulare/Anträge zum Neumünster-Pass, Anmeldung und Abmeldung einer Wohnung, Wohnungsgeberbestätigung und einiges mehr finden Sie auf unserer Seite "Formulare".
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Übermittlungssperren werden in der Regel sofort eingetragen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein