Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Ansprechpartner
Bürgeramt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Auffahrt Oher Weg
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Glinde, Markt
Linien:- S-Bahn: Reinbek
- Regionalbahn: U2/U4 bis Steinfurther Allee, Fernbahn Hamburg HBF
- Bus: 133, 137, 233, 237, 433, 437, 536, 619, 733, 737
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 40 71002-238(Sachgebietsleitung)
Fax: +49 40 71002-580
E-Mail: buergeramt@glinde.de
Kontaktperson
Herr Matthias Strack (Sachgebietsleiter)
Frau Janin Wauker
Frau Michaela Evers
Frau Eva Gall
Hausanschrift
Fax: +49 40 71002580
Telefon Festnetz: +49 40 71002239
E-Mail: wohnungen@glinde.de
E-Mail: Buergeramt@glinde.de
Herr Vincent Hennings
Herr Alexander Schaermann
Frau Sybille Walther-Kröplin
Internet
Formulare
Vollmachtserklärung zur Abholung des Reisepass
Weitere Informationen
Erreichbarkeit der Stadtverwaltung: Informationen der Stadtverwaltung erhalten Sie immer aktuell auf der Webseite https://www.glinde.de/
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein