Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Ansprechpartner
Stadt Itzehoe: Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo. 08:30 - 12:00 Uhr Mo. 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr Di. 14:00 - 16:00 Uhr Do. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Mittwochs geschlossen. Dienstags und donnerstags ist der Besuch des Einwohnermeldeamtes ohne Termin möglich. Für die andere Tage vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin. Weitere Öffnungszeiten nur nach Terminvereinbarung. Zahlungen per EC-Karte oder in bar möglich. Die Telefonnummern Ihrer Ansprechpartner*innen finden Sie weiter oben. Alternativ können Sie nachstehend Ihren Termin online buchen. Eine Übersicht unseres Leistungsspektrums finden Sie unten unter "Mitarbeiter".
Kontakt
Telefon Festnetz: 04821 603-353
Telefon Festnetz: 04821 603-253
Telefon Festnetz: 04821 603-358
Telefon Festnetz: 04821 603-356
E-Mail: meldeamt@itzehoe.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein