Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass: Vorläufiger Reisepass

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.

    Beschreibung

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
    Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

    Ansprechpartner

    VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    25355 Barmstedt

    Parkplätze

    • Parkplatz: Parkplatz
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen

    Kontakt

    Fax: 04123 681-260

    Telefon Festnetz: 04123 681-01

    E-Mail: buergerbuero@stadt-barmstedt.de

    Kontaktperson

    • Frau C. Hoffmann

      Telefon Festnetz: 04123 681-164

    • Frau I. Booge

      Telefon Festnetz: 04123 681-167

    • Frau S. del Alamo Paredes

      Telefon Festnetz: 04123 681-164

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50

    BIC: GENODEF1PIN

    Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG

    Stadt Barmstedt

    Empfänger: Stadt Barmstedt

    IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66

    BIC: NOLADE21SHO

    Bankinstitut: Sparkasse Südholstein

    Version

    Technisch geändert am 02.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
    • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
    • Personalausweis und
    • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des "Visa-Waiver-Programms". Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

    Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de