Reisepass: Vorläufiger Reisepass
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.
Beschreibung
Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).
Ansprechpartner
Stadt Schenefeld - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Jeden 1. Samstag im Monat 10:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Marco Schnittker
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: 040 83037-136
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Bettina Quaas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Jana Radloff
Hausanschrift
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Frau Nali-Mari Aktas
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 040 83037-139
Fax: 040 83037-136
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Frau Nadine Schütt
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Fax: +49 40 83037-136
Frau Hanna Kunzog
Hausanschrift
E-Mail: Buergerbuero@stadt-schenefeld.de
Telefon Festnetz: +49 40 83037-139
Fax: +49 40 83037-136
erforderliche Unterlagen
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
- gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
- Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
- aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- Personalausweis und
- Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.
- ggf. Sorgerechtserklärung
ggf. schriftliche Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreter bei dem das Kind mit Haupt-/Alleinige Wohnung gemeldet ist.
(Für die Ausstellung von Dokumenten an Minderjährige ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass beide Elternteile den Antrag unterschreiben. Sollte ein Elternteil nicht persönlich erscheinen können, so reicht eine schriftliche Vollmacht (Einverständniserklärung Erziehungsberechtigte) mit Vorlage des Personalausweises aus.)
Formulare
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.
Kosten
Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.
Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.
Hinweise für Schenefeld: Spezielle Hinweise für Stadt Schenefeld
Das Kind, für das der vorläufige Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein