Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit

    Reisepass: Vorläufiger Reisepass

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt. Er gilt maximal ein Jahr.

    Beschreibung

    Ein vorläufiger Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Reisepasses  oder eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörde kann die Vorlage von geeigneten Belegen (zum Beispiel Flugticket für eine kurzfristig anzutretende Reise) verlangen.
    Die Gültigkeitsdauer von vorläufigen Pässen ist dem jeweiligen Benutzungszweck anzupassen, sie darf jedoch höchstens ein Jahr betragen. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht zulässig. Der Verlust eines vorläufigen Reisepasses muss unverzüglich angezeigt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde, Bürgerbüro).

    Hinweise für Burg-St. Michaelisdonn: Allzuständigkeit 01000341

    Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.

    Im Bereich des Amtes Burg-St. Michaelisdonn können Sie sich mit ihrem Anliegen wohnortunabhängig an das Meldeamt in Burg sowie das Bürgerbüro in St. Michaelisdonn wenden.

    Ansprechpartner

    Amt Burg-St. Michaelisdonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Holzmarkt 7

    25712 Burg (Dithmarschen)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04825 9305-0

    Fax: 04825 9305-40

    E-Mail: amt@burg-st-michaelisdonn.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2020 (von: Webservice, Amt Burg)

    Technisch geändert am 10.12.2024 (von: Webservice, Amt Burg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Außenstelle Amt Burg-St. Michaelisdonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 8

    25693 Sankt Michaelisdonn

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 24.02.2020 (von: Webservice, Amt Burg)

    Technisch geändert am 05.12.2024 (von: Webservice, Amt Burg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
    • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
    • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
    • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
    • Personalausweis und
    • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.). Bei erstmaliger Ausstellung verpflichtend.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Das Dokument sollte beantragt werden, sobald sich die Notwendigkeit dafür ergibt.

    Kosten

    Es werden Gebühren in Höhe von 26,00 Euro erhoben.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der vorläufige Reisepass berechtigt nicht zur visumfreien Einreise in die USA im Rahmen des „Visa-Waiver-Programms“. Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

    Mit der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses sollte gleichzeitig ein endgültiger Reisepass beantragt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)