Datenschutz
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Beschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.
Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.
Zuständigkeit
- An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
- an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung bzw. Institution.
Hinweise für Plön: Datenschutz
In allen Datenschutzangelegenheiten, die die Kreisverwaltung Plön betreffen, wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Plön.
In allen Datenschutzangelegenheiten, die die Kreisverwaltung Plön betreffen, wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Plön.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Behördliche Datenschutzbeauftragte des Kreises Plön
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Datenschutzbeauftragte
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Frau Groth (Datenschutzbeauftragte)
Hausanschrift
Fax: 0431 2409-600
Telefon Festnetz: 0431 2409-313
E-Mail: datenschutz@amt-schrevenborn.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Selbstdatenschutz