personenbezogene Daten Beratung zum Selbstdatenschutz

    Datenschutz

    Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

    Beschreibung

    Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.

    Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.

    Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

    Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.

    Zuständigkeit

    • An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
    • an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung bzw. Institution.

    Hinweise für Plön: Datenschutz

    Hinweis

    In allen Datenschutzangelegenheiten, die die Kreisverwaltung Plön betreffen, wenden Sie sich bitte an die behördliche Datenschutzbeauftragte der Kreisverwaltung Plön.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Plön - Behördliche Datenschutzbeauftragte des Kreises Plön

    Adresse

    Hausanschrift

    Außenstelle Krögen 6

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: 04522742 95-507

    Telefon Festnetz: 04522 743-507

    E-Mail: datenschutz@kreis-ploen.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt Schrevenborn - Die Amtsdirektorin

    Adresse

    Hausanschrift

    Dorfplatz 2

    24226 Heikendorf

    Öffnungszeiten

    Erreichbarkeit des Rathauses und der Gemeindebüros 115 Infotelefon Mo. bis Fr. von 08 - 18 Uhr (ohne Vor- und Rufnummer) Montag 09-12 Uhr Dienstag 09-12 Uhr und 14-16 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09-12 Uhr und 14-18 Uhr Freitag 09-12 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0431 2409-0

    Fax: 0431 2409-600

    E-Mail: info@amt-schrevenborn.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Verkehr Verkehrsanbindung mit dem Auto: über die Bundesstraße B502 zwischen Kiel und Schönberg, Abfahrt Heikendorf-Süd / Heikendorf-Nord Richtung Ortsmitte Verkehrsanbindung mit öffentlichen Verkehrsmitteln: KVG Kieler Verkehrsgesellschaft mbH Linie 14 / 15 Ortsbuslinie 104 Haltestelle: Rathaus Heikendorf

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein

    Adresse

    Hausanschrift

    Holstenstraße 98

    24103 Kiel

    Kontakt

    Fax: +49 431 988-1223

    Telefon Festnetz: +49 431 988-1200

    E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2012

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Selbstdatenschutz

    Sprachversion

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