Datenschutz
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Beschreibung
Der technische Fortschritt ermöglicht eine immer schnellere und umfangreichere Erfassung persönlicher Daten. Sowohl Behörden als auch die Privatwirtschaft verarbeiten zahlreiche Informationen über Antragssteller beziehungsweise ihre Kunden. Namens-, Adress- und Geburtsdaten werden ebenso gespeichert wie Informationen zum Beisipel zum Kaufverhalten oder über Einkommensverhältnisse. Für Sie als Bürgerin oder Bürger wird es immer schwerer zu überblicken, wer Daten über Sie speichert, um welche Informationen es sich dabei handelt und ob diese Datenverarbeitung auch erlaubt ist.
Aufgabe des Datenschutzes ist es, den Einzelnen davor zu schützen, dass er durch die Verwendung seiner personenbezogenen Daten in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung beeinträchtigt wird.
Im öffentlichen Bereich wirkt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als Abwehrrecht gegenüber dem Staat und bietet Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch staatliche und kommunale Stellen. Die unabhängige Kontrolle der öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.
Im nicht öffentlichen Bereich bietet das Recht auf informationelle Selbstbestimmung Schutz vor unzulässiger Verarbeitung Ihrer Daten durch alle Stellen, die nicht dem öffentlichen Bereich zugerechnet werden, zum Beispiel Wirtschaftsunternehmen, freiberuflich Tätige, Vereine. Die unabhängige Kontrolle der nicht öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein wird ebenfalls durch das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz gewährleistet.
Zuständigkeit
- An das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD),
- an die zuständige Gemeinde-, Amts-, Stadt-, Kreisverwaltung bzw. Institution.
Hinweise für Kiel: Spezialisierung für die LHK
In allen Datenschutzangelegenheiten, die die Dienststellen oder Betriebe der Stadtverwaltung Kiel betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Datenschutz ( E-Mail: datenschutz@kiel.de) der Landeshauptstadt Kiel. Dies schließt Fragen zur am 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
In allen Datenschutzangelegenheiten, die die Dienststellen oder Betriebe der Stadtverwaltung Kiel betreffen, wenden Sie sich bitte an die Stabsstelle Datenschutz ( E-Mail: datenschutz@kiel.de) der Landeshauptstadt Kiel. Dies schließt Fragen zur am 25.5.2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ein.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Stabsstelle Datenschutz
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 6
Gebühren: ja
Parkplatz: Waisenhofstraße, Fleethörn (Opernhaus), Willestraße
Anzahl: 100
Gebühren: ja
Holstenbrücke, Rathaus/Opernhaus
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1152
24099 Kiel
Öffnungszeiten
Bitte vorab einen Geprächstermin vereinbaren
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 431 901-2771(Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Kiel)
E-Mail: datenschutz@kiel.de
Stichwörter
Datenschutzbeauftragter, Datenschutzbeauftragte, Datenschutzstelle, Stabsstelle Datenschutz
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema Datenschutz finden Sie auch im Internetangebot der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BFDI), der die Kontrolle der Behörden des Bundes sowie der Telekommunikations- und Postdienstunternehmen obliegt.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Selbstdatenschutz