Unterschriften Beglaubigung

    Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften

    Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.

    Beschreibung

    Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.

    Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:

    • sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
    • wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
    • die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,

    sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.

    Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.

    Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    • An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
    • an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
    • an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.

    Ansprechpartner

    Amt Arensharde - Fachbereich Bürgerservice & Öffentliche Sicherheit - Sachgebiet Meldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 41

    24887 Silberstedt

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Parkplatz direkt vor dem Haupteingang
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Diverse
      Anzahl: k.A.  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 04626 96-96

    Telefon Festnetz: 04626 96-11

    Telefon Festnetz: 04626 96-12

    E-Mail: einwohnermeldeamt@amt-arensharde.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.

    Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:

    • Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
    • Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,

    • wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
    • wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
    • Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
      Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
      Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de