Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Eine Beglaubigung bestätigt z. B. die Übereinstimmung von Kopie und Original.
Beschreibung
Mit einer Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen, Negativen, Ausdrucken elektronischer Dokumente oder elektronischen Dokumenten mit dem Original bestätigt.
Behörden können Beglaubigungen vornehmen, wenn:
- sie die Urkunde selbst erstellt haben oder
- wenn die Urschrift von einer Behörde ausgestellt ist oder
- die Abschrift zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird,
sofern nicht durch Rechtsvorschrift die Erteilung beglaubigter Abschriften aus amtlichen Registern und Archiven anderen Behörden ausschließlich vorbehalten ist.
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Wird eine Beglaubigung zur Verwendung im Ausland benötigt, reicht eine einfache Beglaubigung nicht aus. Vielmehr wird hier eine Apostille verlangt.
Hinweise für Kronshagen: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
- An eine beliebige Behörde des Landes, der Kreise, Gemeinden oder Ämter,
- an die Behörden der Körperschaften des öffentlichen Rechts ohne Gebietshoheit oder
- an rechtsfähige Anstalten und Stiftungen.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12
Gebühren: nein
Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2
Gebühren: nein
"Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-158
Telefon Festnetz: 0431 5866-157
Telefon Festnetz: 0431 5866-159
Fax: 0431 5866-200
E-Mail: buergerbuero@kronshagen.de
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Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Das Originaldokument, von dem Sie eine beglaubigte Kopie benötigen.
Bei der Beglaubigung von Unterschriften oder Handzeichen zusätzlich:
- Nachweis der Identität (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass),
- Schriftstück, auf dem die zu leistende Unterschrift oder das Handzeichen beglaubigt werden soll.
Hinweise für Kronshagen: Beglaubigung von Dokumenten oder Unterschriften
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Beglaubigungen sind grundsätzlich gebührenpflichtig. Über die Höhe der Gebühr erteilt die zuständige Behörde Auskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Eine amtliche Beglaubigung reicht nicht aus,
- wenn eine öffentliche Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung (durch Notare, Gerichte oder bestimmte Behörden, zum Beispiel dem Jugendamt) erforderlich ist oder
- wenn die ausschließliche Zuständigkeit einer bestimmten Behörde gegeben ist (zum Beispiel dürfen Auszüge aus dem Liegenschaftskataster nur von den Kataster- und Vermessungsbehörden beglaubigt werden).
- Personenstandsurkunden ( Geburts-, Heirats- oder Sterbeurkunden) dürfen grundsätzlich nicht beglaubigt werden, da diese fortlaufend geführt werden.
Eine Ausnahme in diesem Fall gibt es nur, wenn die Personenstandsurkunde für die Verwendung im Ausland benötigt wird. (Apostille /Legalisation).
Es können neue Urkunden bei dem Standesamt angefordert werden, welche diese Urkunde erstmalig ausgestellt hat.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein